Kosten
Die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und seinen Anlagen oder nach Vergütungsvereinbarung, die in vielen Fällen anstelle der gesetzlichen Vergütung möglich ist.
Wir klären Sie bei Erteilung des Mandates über die entstehenden Kosten auf und übernehmen auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt aufbringen zu können, steht Ihnen die Möglichkeit der Wahrnehmung von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe offen. Entsprechende Formulare und Hinweise finden Sie auf unserer Webseite unter dem Bereich Downloads.
Einen Überblick über die Vergütung eines Rechtsanwaltes finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Wir helfen Ihnen gerne weiter in Ihren Angelegenheiten! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.