Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten Sie in den drei großen Bereichen des Rechts: dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht.


Wir bilden uns für Sie ständig fort und analysieren die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung, um Sie bestmöglich in Ihrer Angelegenheit beraten und vertreten zu können.


Welche Teilbereiche die einzelnen Rechtsgebieten umfassen und wie wir Sie in den einzelnen Teilbereichen beraten und vertreten, haben wir Ihnen anschaulich dargestellt.


Dabei beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht nur auf die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung, sondern auch auf die Gestaltung und Überprüfung von Dokumenten für den Rechtsverkehr wie Verträge, AGB, Gestaltungserklärungen (z.B. Kündigungen) u.v.m.


Auch ist es unser Anliegen zu versuchen, etwaige Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zunächst außergerichtlich in Ihrem Interesse beizulegen, bevor der gerichtliche Weg in Anspruch genommen wird.

  • Zivilrecht

  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Öffentliches recht

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Privatpersonen, d.h. zwischen natürlichen Personen, aber auch Unternehmen als juristische Personen.


Vertragsrecht


Jeden Tag schließen wir Verträge, manchmal ohne, dass man sich dem bewusst ist. Aus jedem Vertrag ergeben sich Rechte und Pflichten für die jeweiligen Vertragsparteien. Wir sichern Ihre Ansprüche und setzen diese sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich für Sie durch. Auch übernehmen wir für Sie die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen.

Zum Vertragsrecht gehört insb. das Gewährleistungsrecht aus Kauf-, Werk- und Dienstverträgen, sowie wie vielen weiteren verschiedenen Vertragstypen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch.


Allgemeines Zivilrecht


Im Zivilrecht entstehen sowohl aus Vertrag, aber auch aus Gesetz Ansprüche. Wir setzen diese Ansprüche für Sie durch oder wehren Ansprüche für Sie ab, wenn Sie in Anspruch genommen werden.


Verkehrsrecht


Schnell ist es im Straßenverkehr zu einem Unfall gekommen. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung von Verkehrsunfällen, sowie die Geltendmachung von Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und sonstigen Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben, sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.


Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Wir beraten und vertreten Sie in Angelegenheiten rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gleich ob Sie Mieter, Vermieter oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Dabei umfasst unsere Tätigkeit die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Kündigung, Mietforderung, Nebenkosten, Räumung, Minderung, usw.), aber auch die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen.


Handels- und Gesellschaftsrecht


Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt den Geschäftsverkehr von Unternehmen. Wir beraten Sie bei Gründung bzw. Beendigung Ihres Unternehmens insb. durch die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Angelegenheiten, die mit ihrem Unternehmen im Zusammenhang stehen.


Privates Baurecht


Wir übernehmen für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Bauvertrag, insb. wenn es am Bauwerk zu Mängeln gekommen ist, aber auch wenn es um Geltendmachung ausstehender Werklohnansprüche geht.


Versicherungsrecht


Jeder von uns hat zahlreiche Versicherungen abgeschlossen, von Personenversicherungen über Sachversicherungen und sonstigen Versicherungen. Im Fall der Inanspruchnahme der Versicherung kommt es oft zu Absagen der Versicherer. Wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag für Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich durch.


Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht spielt eine elementare Rolle, da durch die Arbeit der Lebensunterhalt finanziert wird. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Von der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, bis hin zur Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen etc.


Erbrecht


Auch vertreten wir Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen, sowie der Entwurf und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen.


Weitere Gebiete aus dem Zivilrecht


Das Zivilrecht umfasst eine Vielzahl weiterer Teilgebiete, wie z.B. das Familienrecht, das Insolvenz- und Sanierungsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Datenschutz- und IT-Recht neben vielen weiteren Teilgebieten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter in Ihren Angelegenheiten! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.