Februar 1, 2026

Seit dem 01.01.2026 gelten neue Streitwertzuständigkeiten für die Amts- und Landgerichte in Deutschland. Das neue „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“, wie es im Bundesgesetzblatt zu finden ist, hat hierbei zwei nennenswerte Zweckrichtungen: Zum einen sollen die Amtsgerichte gestärkt werden,

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