Das aktuelle Hoch der Preise im Immobilienmarkt hat nicht nur Auswirkungen für Eigentümer von Immobilien und Wohnungen, sondern auch für Vermieter und Mieter.
Durch die steigenden Bau- und Kaufpreise für Immobilien und Wohnungen steigen entsprechend auch die Mieten, sowie die Allgemeinen Wohnkosten, gerade in Städten, wie z.B. Trier, in denen die Wohnsituation ohnehin angespannt ist.
Für Vermieter sieht das Gesetz in den §§ 558 ff. BGB die Möglichkeit vor, die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhöhen oder nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen die Miete um einen Teil der Kosten der Maßnahme zu erhöhen. So können Vermieter den Anstieg der Allgemeinen Immobilienkosten kompensieren. Dabei ist die konkrete und vor allem rechtssichere Umsetzung dieser Erhöhungsmaßnahmen sowohl in tatsächlicher, als auch rechtlicher Hinsicht diffizil und von zahlreichen Faktoren und Fristen abhängig, da im Gegenzug auch der Mieter ausreichend geschützt werden muss.
Viele Vermieter lassen die Möglichkeit der kontinuierlichen Anpassung der Miete ungenutzt und verschenken so wertvolle Mieteinnahmen. Wir prüfen Ihre Mietverträge und führen für Sie die erforderlichen Maßnahmen rechtssicher durch, sodass Sie von höheren Mieteinnahmen profitieren können.
Auf der anderen Seite sind die diversen vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen auch nur dann für den Mieter bindend und verpflichtend, wenn diese rechtswirksam durchgeführt wurden und der Mieter diesen zustimmt. Daher stehen wir auch Ihnen als Mieter zur Verfügung und überprüfen eine Mieterhöhung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben und wehren diese ab, falls diese unwirksam sein sollte.
Dies kann im Einzelfall zu Spannungen im Mietverhältnis führen, weswegen Vermieter in den Fällen, dass der Mieter die Zustimmung verweigert, eine fristgebundene Zustimmungsklage erheben müssen, um so die Mieterhöhung durchsetzen zu können.
Auch in anderen mietrechtlichen Angelegenheiten, wie Ausspruch oder Abwehr einer ordentlichen, als auch außerordentlichen Kündigung, Erstellung oder Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung, Ausspruch oder Abwehr einer Mietminderung oder sonstigen Angelegenheiten in Bezug auf Ihr Mietverhältnis stehen wir Ihnen zur Verfügung und beraten und vertreten Sie gerne, gleich ob Sie Vermieter oder Mieter sind.
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